Fachhochschule Lübeck
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Strahlenschutzkurse
Zusatzausbildung Strahlenschutz
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Studentinnen und Studenten der Studiengänge Biomedizintechnik und Chemie- und Umwelttechnik haben die Möglichkeit, folgende Fachkunde-Nachweise zu erwerben, wenn sie an bestimmten Lehrveranstaltungen regelmäßig teilgenommen und diese Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben.


Bescheinigung über die Kursteilnahme entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R2., R3., R5.1, R5.2, R6.1, R6.2, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom Mai 2003.
Es handelt sich um die Fachkundegruppen für zerstörungsfreie Materialprüfung, Röntgenstreuung, Vollschutz-Röntgeneinrichtungen und Prüfung/Wartung/Instandhaltung.
Bescheinigung über die Teilnahme an Veranstaltungen über den Strahlenschutz zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung entspr. Anlage A, Fachkundegruppe S2.2 der Richtlinie über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom 18.06.2004.
Die Bescheinigung erstreckt sich auf den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 10^5-fachen der Freigrenze (§ 7 StrlSchV, §§ 6, 9 AtG).

 

Studentinnen und Studenten des Studienganges Physikalische Technik haben die Möglichkeit, folgende Zertifikate zu erwerben (vorausgesetzt, sie haben bestimmte  Lehrveranstaltungen regelmäßig besucht und diese Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen):


Bescheinigung über die Kursteilnahme entsprechend der Fachkunderichtlinie Technik nach
der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R2., R3., R5.1, R5.2, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom Mai 2003.
Es handelt sich um die Fachkundegruppen für zerstörungsfreie Materialprüfung, Röntgenstreuung, Vollschutz-Röntgeneinrichtungen und Prüfung/Wartung/Instandhaltung.
Bescheinigung über die Teilnahme an Veranstaltungen über den Strahlenschutz zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung entspr. Anlage A, Fachkundegruppe S2.2 und S2.3 der Richtlinie über die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung, anerkannt gemäß Erlass des Sozialministers des Landes Schleswig-Holstein vom 18.06.2004.
Die Bescheinigung erstreckt sich auf den genehmigungsbedürftigen Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen nach S2.2 mit Aktivitäten bis zum 10^5-fachen der Freigrenze und nach 2.3 ohne Beschränkung (§ 7 StrlSchV, §§ 6, 9 AtG).
 

 
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