Das Präsidium leitet die Hochschule. Es trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung von Lehre, Forschung, Technologietransfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Gender Mainstreaming, Entscheidungs- und Verwaltungsprozessen sowie der Organisationsstruktur der Hochschule. Es sichert die Qualität der Studienangebote durch Akkreditierung und Studierendenfeedback und gewährleistet eine regelmäßige Bewertung von Lehre, Forschung, wissenschaftlicher Weiterbildung sowie Technologietransfer durch interne und externe Evaluation.
In diesem Sinne ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Aufstellung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule, die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium, den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Fachbereichen und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, die Gewährleistung der Qualitätssicherung, die Genehmigungen der Prüfungsordnungen der Fachbereiche, der Prüfungsverfahrensordnung und fachübergreifender Bestimmungen für Prüfungen, die Aufstellung und den Vollzug des Haushaltsplans der Hochschule, die Vergabe von Leistungsbezügen und Zulagen mit Ausnahme von Leistungsbezügen der Präsidiumsmitglieder; das Präsidium entscheidet über die Festsetzung von Zulassungszahlen. Den Vorsitz im Präsidium führt die/ der Präsident/in und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Das Präsidum der Fachhochschule Lübeck besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vizepräsident/in und dem/der Kanzler/in.
Es wirkt darauf hin, dass die Organe der Hochschule, die Fachbereiche und die Einrichtungen ihre Aufgaben wahrnehmen, dass die Mitglieder der Hochschule ihre Pflichten erfüllen und dass sie in ihren Rechten geschützt werden. Es vertritt die Hochschule nach außen und leitet die Verwaltung. Es bereitet die Beratungen des Hochschulrats und des Senats vor und führt seine Beschlüsse aus. Es hat das Recht, an allen Gremien teilzunehmen.