Die Hochschule ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit dem Recht der Selbstverwaltung. Mitglieder der Hochschule sind Professorinnen, Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung und im technischen Bereich) sowie die Studierenden. Sie bilden je eine Gruppe.
Zentrale Organe der Hochschule sind der Hochschulrat, der Senat und das Präsidium. Die Hochschule gliedert sich in die Fachbereiche Angewandte Naturwissenschaften, Bauwesen, Elektrotechnik&Informatik sowie Maschinenbau&Wirtschaft. Sie sind die organisatorischen Grundeinheiten für Forschung und Lehre an der Hochschule. Organe des Fachbereichs sind der Konvent und das Dekanat. Die Fachbereiche können Lehr- und Forschungseinrichtungen und Betriebseinheiten bilden. Als eine zentrale Einrichtung besteht das Rechenzentrum. Gemeinsam mit der Universität zu Lübeck wird die Zentrale Hochschulbibliothek Lübeck, das Hörsaalzentrum, der Hochschulsport betrieben und genutzt und die Mensabetrieben.
Organisation der Hochschule nach dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 30.03.2007: