Fachhochschule Lübeck
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation von Frauen an der Hochschule zu verbessern und den strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und für die Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes.

Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und der Entwicklungsplanung, frauenrelevante Aspekte einbezogen werden. Sie nimmt an Sitzungen der Hochschulgremien teil und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.

Vielfältige Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Das Aufgabenspektrum umfasst u.a.:
Wir sind für Sie da, wenn Sie u.a.:
 
 
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