Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die individuelle Situation von Frauen an der Hochschule zu verbessern und den strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Dies gilt für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und für die Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes.
Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und der Entwicklungsplanung, frauenrelevante Aspekte einbezogen werden. Sie nimmt an Sitzungen der Hochschulgremien teil und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.
Das Aufgabenspektrum umfasst u.a.:
Leitung des Gleichstellungsbüros
Leitung der praxisorientierten Aktivitäten und Projekte
Beratung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes
Beteiligung an Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
Mitwirkung, Beratung und Unterstützung bei Personalangelegenheiten
Aufbau von Frauennetzwerken
Kooperation mit Gleichstellungbeauftragten auf Stadt-, Land- und Bundesebene
Förderung des wissenschaftlichen weiblichen Nachwuchses
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Dual Career
Beratung und Unterstützung bei Fällen von sexueller Belästigung, Formen von Gewalt und Mobbing
Wir sind für Sie da, wenn Sie u.a.:
Informationen und Kontakte über Frauengruppen und Frauenverbände suchen
Anregungen haben, wie die Situation an der FH verbessert werden kann
sich über berufliche Perspektiven einer Ingenieurin und die richtigen Bewerbungsstrategien beraten lassen wollen
sich über Kinderbetreuungsmöglichkeiten informieren möchten
sich benachteiligt fühlen oder darauf aufmerksam machen wollen
Studienprobleme oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben