Fachhochschule Lübeck
Senat

Der Senat ist das beschlussfassende Organ der Fachhochschule Lübeck. Er beschließt insbesondere über die Verfassung der Hochschule sowie über Satzungen und überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Er beteiligt sich bei den Wahlvorschlägen und der Wahl bzw. Abwahl der Mitglieder des Präsidiums. Der Senat berät grundsätzlich in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium.
Er wird gehört in Fragen der Haushaltsplanung, Zulassungszahlen, der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, der Einrichtung, Durchführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; er nimmt Stellung zu Prüfungsordnungen und -verfahren und entscheidet grundsätzlich über Forschungsschwerpunkte und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Außerdem nimmt er Stellung bei Berufungsvorschlägen der Fachbereiche und trifft Entscheidungen über Würden und Ehrungen. Der Senat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden; er muss als zentrale Ausschüsse einen Studienausschuss, einen Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer, einen Haushalts- und Planungsausschuss sowie einen Gleichstellungsausschuss einrichten.

Der Senat der Fachhochschule Lübeck setzt sich zusammen aus: Präsident/in, Vizepräsident/in, Kanzler/in, Dekanen/innen, Gleichstellungsbeauftragte und den gewählten Mitgliedern aller Hochschulgruppen in einem Verhältnis von 7:2:2:2.


Geschäftsordnung
Mitglieder Senat
Vorsitzender:
 
stellvertretender Vorsitzender:
 
Professoren:
 
Ersatzvertreter:
 
Wissenschaftlicher Dienst:
 
Studierende:
 
Ersatzvertreter:
 
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter:
 
ErsatzvertreterIn:
 
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